Preise und Informationen
Wir sind eine Wahlpraxis, d. h. es bestehen keine Verträge mit den Krankenkassen. Die Behandlungskosten werden von deiner Krankenkasse anteilsmäßig rückerstattet. Ob eine Bewilligung notwendig ist, bespreche bitte mit deiner gesetzlichen Krankenkassa.
Eine eventuell bestehende Krankenzusatzversicherung mit ambulantem Tarif übernimmt den restlichen Selbstbehalt. Erkundige dich bitte bei deiner Versicherung.
Wenn du dich in einer finanziell schwierigen Situation befindest, sprich mich bitte auf die Möglichkeit eines Sonderpreises zum Sozialtarif an. Gerne komme ich dir in begründeten Fällen entgegen.
Massagen
Heilmassage, laut ärztlicher Verordnung
Die Preise für Heilmassage sind unabhängig von der Art der Behandlung. Wir sind stets bemüht, für dich die passende Behandlung zur Erreichung deiner Ziele durchzuführen.
Heilmassagen sind gem. §6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
25 Minuten
37 Euro45 Minuten
60 Euro60 Minuten
78 Euro
klassische Massage | Fußreflexzonenmassage | Bindegewebsmassage | Manuelle Lymphdrainge | Schröpfen | Gua Sha Fa | Deep Tissue Massage | Sportmassage
Alle oben genannten Behandlungsformen können auch im Rahmen einer Heilmassage, sofern eine Verordnung durch einen Allgemein- oder Facharzt ausgestellt wurde, durchgeführt werden.
30 Minuten
45 Euro inkl. MwSt.60 Minuten
80 Euro inkl. MwSt.90 Minuten
121 Euro inkl. MwSt.
Wellness Behandlungen
Anti-Cellulite Behandlung | Entspannungsmassage | Hot-Stone Massage | Bürstenmassage
60 Minuten
80 Euro inkl. MwSt.90 Minuten
121 Euro inkl. MwSt.
Aus hygienischen Gründen wird die Bürste bei der Bürstenmassage nur für eine Person verwendet. Diese wird mit 10 Euro in Rechnung gestellt. Das bedeutet, dass du die Bürste mit nach Hause bekommst und bei der nächsten Therapie wieder verwenden kannst.
Ohrkerzenbehandlung
35 min
45 Euro inkl. MwSt.inkl. nachruhen
Heilmassagen werden nur auf Verordnung durch einen Arzt (Allgemein- oder Facharzt) durchgeführt. Ohne Verordnung, keine Heilmassage. Der Hausbesuch muss auf der Verordnung zusätzlich vermerkt sein, damit du nach chefärztlicher Bewilligung eine Kostenrückerstattung dafür erhaltest.
Physikalische Behandlungen
Ultraschall
ohne Medikament
12 Euro excl. MwSt.pro Gebiet, 10 minmit Medikament*
15 Euro excl. MwSt.pro Gebiet, 10 min
*Medikament: Voltadol Forte Schmerzcreme
Wärmeanwendung
20 Minuten
18 Euro excl. MwSt.Rotlich oder Moor
Handparaffinbad
15-20 Minuten
18 Euro excl. MwSt.
Tapen
eigenes Tape vorhanden
11 Euro inkl. MwSt.kein eigenes Tape vorhanden
24 Euro inkl. MwSt.
Osteopathie
Dorn-Breuss-Methode
60 Minuten
80 Euro inkl. MwSt.
Im Rahmen einer Heilmassage entfällt die Ust. siehe Heilmassage
struckturelle Osteopathie n. Ackermann
1. Behandlung
90 Euro inkl. MwSt.Anamnese und Behandlung, Dauer: ca. 50 minjede weitere Behandlung 25 min
48 Euro inkl. MwSt.
Cranio Sacral Therapie
30 Minuten
45 Euro inkl. MwSt.60 Minuten
90 Euro inkl. MwSt.
Hausbesuch
Ist der Hausbesuch auf der Verordnung vermerkt, erstatte die Krankenkassa den Hausbesuch.
Dein Geschenk an dich
Bei uns gibt es keine 10er Blöcke wie in anderen Massagestudios. Bei uns sind das die 11er-Blöcke, mit denen du das 12. Mal gratis etwas für deine Gesundheit tun kannst. Zum Beispiel ein Mal pro Monat – sie gelten nämlich genau ein Jahr.
Wohlbefinden schenken
Denke an deine Lieben und verschenke einen individuellen Behandlungs- oder einen Wertgutschein unserer Praxis.
Ob zum Geburtstag oder zu Weihnachten: ein Massage-Gutschein ist immer ein sinnvolles Geschenk, denn er bringt anderen Entspannung und Wohlbefinden für Körper und Geist.
Immer wenn der Stress im Alltag zu einer dauerhaften Belastung wird und Verspannungen und Schmerzen zur Regel werden, kann eine Heilmassage Abhilfe verschaffen.
vor der Therapie
Heilmassage/Physiotherapie
Verordnung bewilligen
Für eine Heilmassagen oder Physiotherapie benötigst du eine Verordnung (Haus- oder Facharzt) die du vor der 1. Behandlung bei deiner Krankenkasse bewilligen lassen musst.
ÖGK und BVA haben die Bewilligungspflicht zurzeit ausgesetzt. SVA und KFA-Verordnungen müssen bewilligt werden.
Präventive Massagen
Für präventive (vorbeugende) Therapie benötigst du keine ärztliche Verordnung. Die anfallenden Kosten werden zur Gänze privat getragen.
Wenn du das erste Mal zu uns kommst, bitten wir dich den Anamnesebogen vorweg herunterzuladen, auszufüllen und zum Erstgespräch mitzunehmen. Somit bleibt uns mehr Zeit für die Behandlung.
zur Therapie
Heilmassage/Physiotherapie
Bitte nimm zur ersten Behandlung den bewilligten Verordnungsschein und eventuelle Befunde, Röntgten etc. mit.
Außerdem brauchst du ein großes Handtuch.
Bezahlung
Jede Therapieeinheit ist unmittelbar nach der Therapie zu bezahlen. Du erhältst dafür einen Zahlungsbeleg. Am Ende jeder Therapieserie stellt dir der Therapeut eine Sammelrechnung aus. Bankomatzahlung ist abhängig vom Therapeuten möglich.
nach der Therapie
Heilmassage/Physiotherapie
Die Sammelrechnung kannst du gemeinsam mit deinem Verordnungsschein bei deiner Krankenkassa einreichen, um einen Teil des bezahlten Betrags rückerstattet zu bekommen.
Eine Kopie der Rechnung kannst du bei einer bestehenden Zusatz- oder Unfallversicherung einreichen, um die verbleibenden Restkosten erstattet zu bekommen.
Nachruhen
Bitte nimm dir nach der Therapie noch ein wenig Zeit und bleib für eine Tasse Tee, Wasser oder Kaffee in unserem gemütlichen Wartezimmer sitzen. Nimm dir bitte bewusst Zeit für deinen Termin und eile danach nicht gleich zur nächsten Verpflichtung. Dein Kopf und Körper braucht oft noch einige Zeit, sich neu zu ordnen.
Preise inkl. Steuern und Abgaben. Heilmassagen sind in Österreich von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Bei allen anderen Preisen sind 20% MwSt. inkludiert. Preise gültig ab 24.12.2022
Die Dokumentation ist in der Regelbehandlungszeit nicht inbegriffen, ebenso wie eventuell erforderliche Nachruhe.
Sollten Gutscheine auf dem Postweg bestellt worden sein, gilt die Gültigkeit erst nach Bezahlung der Rechnung.
Sollte einer Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht (binnen 14 Tage) nach gekommen werden, erfolgt eine Zahlungserinnerung mit einem
Säumniszuschlag von fünf Prozent auf den offenen Rechnungsbetrag. Diese fünf Prozent decken den entstandenen Verwaltungsaufwand ab.
Wird trotz erster Mahnung nicht bezahlt, geht die Forderung an ein Inkassobüro, welches mit der Einbringung der offenen Gebühr beauftragt wird.