Als Heilmasseurin bin ich dazu berechtigt, Heilbehandlungen durchzuführen. Allerdings NUR auf Anordnung eines Arztes! Bitte bring deine ärztliche Verordnung zu Behandlungsbeginn mit.
Eine teilweise Rückvergütung durch deine zuständige Krankenkassa kannst du dann geltend machen, wenn die ärztliche Verordnung VOR BEHANDLUNGSBEGINN von deiner zuständigen Krankenkassa bewilligt wurde! Die aktuellen Tarifbestimmungen erfrage bitte bei deiner Krankenkassa.
Die verbleibenden Kosten übernehmen in der Regel private Krankenversicherungen. Bitte frage auch hier deine zuständige Zusatzversicherung VOR BEHANDLUNGSBEGINN welche Schritte dafür notwendig sind!
Für die Behandlung von Bewegungseinschränkungen und Schmerzzuständen verwenden wir die Techniken Klassische Massage, Lymphdrainage, Fußreflexzonentherapie, Dorn-Breuss-Methode, struk. Ostheopathie nach Ackermann. Die einzelnen Techniken werden zu einer individuellen Behandlung kombiniert, um bestmögliche Linderung und Beschwerdefreiheit zu erreichen und um dich optimal zu behandeln.
Bitte beachte, dass Erkrankungen am Bewegungsapparat, Schmerzen, Postoperativ, etc. nach einer besonderen Behandlung verlangen. Bundesweit wird dies über das Heilmasseurgesetz geregelt. Es gibt daher gewisse Standards in der Ausbildung und eine klare Regelung, wer, was, machen darf. Ohne Verordnung vom Haus- oder Facharzt, darf ich keine Behandlungen durchführen.
Physikalische Behandlungen
Als private Praxis bieten wir auch physikalische Behandlungen mittels Ultraschall, Elektrotherapie und Thermotherapie an. Dein Vorteil ist, dass wir dabei individuell auf dein Problem eingehen und die Wartezeiten im Vergleich zu physikalischen Instituten kürzer sind.